Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Limeberry / Trüffelschwein · Stand: Juli 2026

1. Durchführung und Leistungsumfang

1.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag nebst dem zugehörigen Leistungsverzeichnis in seiner jeweils gültigen Fassung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch Limeberry / Trüffelschwein in Textform. Anpassungen des Leistungsumfangs sind bis 10 Tage vor der Veranstaltung möglich.

1.2 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, so behält Limeberry / Trüffelschwein den vollen Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Limeberry / Trüffelschwein wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei „Open Air"-Veranstaltungen trägt der Veranstalter das Wetterrisiko.

1.3 Bei Nichterbringung der Vertragsleistungen durch Limeberry / Trüffelschwein oder deren Beauftragte infolge höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Limeberry / Trüffelschwein verpflichtet sich, die Hinderungsgründe dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

1.4 Es gelten die Preise des Leistungsverzeichnisses in der zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Fassung.

2. Fehlende oder beschädigte Gegenstände

2.1 Fehlende oder beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

2.2 Bei Gerätemiete bitten wir um Beachtung der Anschlusswerte. Sollten im Nachgang Anschlüsse verbaut werden müssen, werden die zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3. Haftung und Haftungsausschluss

3.1 Für Beschädigungen an Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der Limeberry / Trüffelschwein verursacht worden sind, haftet Limeberry / Trüffelschwein nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung sowie die Haftung im vollen Umfang für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung des Limeberry / Trüffelschwein Teams trägt der Kunde. Limeberry / Trüffelschwein übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind.

3.2 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet Limeberry / Trüffelschwein maximal bis zur Höhe des vereinbarten Auftragswertes. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber Limeberry / Trüffelschwein ist damit ausgeschlossen. Darüber hinaus ist Limeberry / Trüffelschwein bei einer schuldhaften Vertragsverletzung des Vertragspartners nicht verpflichtet, die Dienstleistung durchzuführen.

3.3 Die zuvor genannten Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Limeberry / Trüffelschwein zurückzuführen ist.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Leistungen an Limeberry / Trüffelschwein wie folgt fällig:

  • 30 % bei Vertragsschluss
  • 70 % des jeweils aktuellen Auftragswertes 14 Tage vor Leistungserbringung

Zusätzlich beauftragte Leistungen und Mehrverbrauch werden nach der Veranstaltung mit der Schlussrechnung abgerechnet. Bei Zahlungsverzögerungen sind auf offene Rechnungsbeträge ab dem Fälligkeitstermin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

4.2 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Alle sonstigen Aufwendungen und Auslagen von Limeberry / Trüffelschwein, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

4.3 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren sowie Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Veranstalter übernommen.

5. Versicherungen

Die von Limeberry / Trüffelschwein in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die von Limeberry / Trüffelschwein gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.

6. Kündigung

6.1 Sofern der Auftraggeber einen rechtsgültigen Auftrag zur Durchführung einer Veranstaltung erteilt hat und dieser Auftrag vom Auftraggeber gekündigt worden ist, leistet der Auftraggeber folgende Ausfallzahlungen, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde:

  • 100 % der Aufwendungen der bis zum Zeitpunkt der Absage bereits erbrachten Leistungen
  • 100 % der eingegangenen Verbindlichkeiten von Limeberry / Trüffelschwein, die im direkten Zusammenhang mit der Auftragserteilung des Vertragspartners stehen
  • 0 % bei Kündigung bis 12 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn
  • 25 % bei einer Kündigung bis 8 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn
  • 50 % bei einer Kündigung bis 6 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn
  • 75 % bei einer Kündigung bis 2 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn
  • 90 % bei einer Kündigung weniger als 2 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, die bereits erworbenen Getränke und Zubehörartikel abzunehmen.

6.3 Im Falle einer Kündigung bemüht sich Limeberry / Trüffelschwein, seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um eine Minimierung der Ausfallzahlung herbeizuführen.

6.4 Wird die Veranstaltung wegen außergewöhnlicher Umstände, die von Limeberry / Trüffelschwein nicht zu vertreten und nicht beeinflussbar sind, infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist Limeberry / Trüffelschwein dazu berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist ein Rücktritt der Limeberry / Trüffelschwein auch dann fristlos möglich, wenn der Vertragspartner in Insolvenz fällt oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.

6.5 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen verhindert, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, so behält Limeberry / Trüffelschwein den Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen.

7. Zustandekommen des Vertrages

Mit dem Angebot bietet Limeberry / Trüffelschwein dem Interessenten den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Interessenten zustande, in der Regel durch Unterzeichnung des übersandten Vertrages nebst Leistungsverzeichnis. Bei mündlicher Auftragserteilung wird der Vertrag durch Bestätigung in Textform durch Limeberry / Trüffelschwein wirksam.

8. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da die Verträge die Lieferung von Speisen und Getränken sowie weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen.

9. Bild- und Tonaufnahmen

Limeberry / Trüffelschwein ist berechtigt, die Veranstaltung auf Bild- und Tonträger jeder Art zu dokumentieren und die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen, soweit keine Persönlichkeitsrechte entgegenstehen. Der Auftraggeber kann der Verwendung im Einzelfall in Textform widersprechen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des zu Grunde liegenden Auftrages bedürfen der Textform.

10.2 Den Verträgen von Limeberry / Trüffelschwein liegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Limeberry / Trüffelschwein zugrunde; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Limeberry / Trüffelschwein ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Bei Widersprüchen zwischen diesen Geschäftsbedingungen und dem individuell geschlossenen Vertrag gehen die Regelungen des Vertrages vor. Durch den den Geschäftsbedingungen zu Grunde liegenden Vertrag wird zwischen den Vertragsparteien kein Gesellschaftsverhältnis im Sinne der §§ 705 ff. BGB begründet.

10.3 Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. An die Stelle der nichtigen soll eine durchführbare, gültige, dem Sinn des Vertragswerkes entsprechende Bestimmung treten.

10.4 Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Düsseldorf.