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Limeberry Catering Service
Hospitalstr. 22
40597 Düsseldorf
catering@limeberry.de
1. Durchführung und Leistungsumfang
1.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Limeberry / Trüffelschwein
1.2 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, so behält Limeberry / Trüffelschwein den vollen Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Limeberry / Trüffelschwein wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei „Open Air“-Veranstaltungen trägt der Veranstalter das Wetterrisiko.
1.3 Bei Nichterbringung der Vertragsleistungen durch Limeberry / Trüffelschwein oder deren Beauftragten infolge höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Limeberry / Trüffelschwein verpflichtet sich die Hinderungsgründe dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
1.4 Die Auftragsbestätigung erfolgt ca. eine Woche nach Eingang der Bestellung.
1.5 Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung.
2. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende oder beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
2.1 Bei Gerätemiete bitten wir um Beachtung der Anschlusswerte. Sollten im Nachgang Anschlüsse verbaut werden müssen, so werden zusätzliche Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
3. Haftung und Haftungsausschluss
3.1 Für Beschädigungen an Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der Limeberry / Trüffelschwein verursacht worden sind, haftet Limeberry / Trüffelschwein nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie Haftung im vollen Umfang für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung des Limeberry / trüffelschwein Teams trägt der Kunde. Limeberry / Trüffelschwein übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind.
3.2 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet Limeberry / Trüffelschwein maximal bis zur Höhe des vereinbarten Angebotes. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber Limeberry / Trüffelschwein ist damit ausgeschlossen. Darüber hinaus ist Limeberry bei einer schuldhaften Vertragsverletzung des Vertragspartners nicht verpflichtet, die Dienstleistung durchzuführen.
3.3 Die zuvor genannten Haftungsbeschränkungen gelten nur insoweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Limeberry / Trüffelschwein zurückzuführen sind
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Leistungen an Limeberry / Trüffelschwein wie folgt fällig:
· 30% bei Auftragsannahme
· 70% 14 Tage vor Leistungserbringung
Bei Zahlungsverzögerungen sind auf offene Rechnungsbeträge ab dem Fälligkeitstermin Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der EZB zu zahlen, ohne, dass es einer Mahnung bedarf.
4.2 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Alle sonstigen Aufwendungen und Auslagen von Limeberry / Trüffelschwein, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von Limeberry / Trüffelschwein zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.
4.3 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Veransatalter übernommen.
5. Versicherungen
Die von Limeberry / Trüffelschwein in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die von Limeberry / Trüffelschwein gelieferten Waren, Getränke und sonstige Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.
6. Kündigung
6.1 Sofern der Auftraggeber einen rechtsgültigen Auftrag zur Durchführung einer Veranstaltung erteilt hat und dieser Auftrag vom Auftraggeber gekündigt worden ist, leistet der Auftraggeber folgende Ausfallzahlungen, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde:
· 100% der Aufwendungen der bis zum Zeitpunkt der Absage bereits erbrachten Leistungen
· 100% der eingegangenen Verbindlichkeiten von Limeberry / Trüffelschwein, die im direkten Zusammenhang mit der Auftragserteilung des Vertragspartners stehen.
· 0% bei Kündigung bis 12 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn
· 25% bei einer Kündigung bis 8 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn
· 50% bei einer Kündigung bis 6 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn
· 75% bei einer Kündigung bis 2 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, die bereits erworbenen Getränke und Zubehörartikel abzunehmen.
6.3 Im Falle einer Kündigung bemüht sich Limeberry / Trüffelschwein, seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen und ihr alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um eine Minimierung der Ausfallzahlung herbeizuführen.
6.4 Wird die Veranstaltung wegen außergewöhnlicher Umstände, die von Limeberry nicht zu vertreten und beeinflussbar sind, infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist Limeberry / Trüffelschwein dazu berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten.
Im übrigen ist ein Rücktritt der Limeberry / Trüffelschwein auch dann fristlos möglich, wenn der Vertragspartner in Insolvenz fällt oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.
6.5 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen verhindert, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, so behält Limeberry / Trüffelschwein den Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen.
7. Zustandekommen des Vertrages
Mit dem Angebot bietet Limeberry / Trüffelschwein dem Interessenten den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit Auftragserteilung durch den Interessenten zustande. Bei mündlicher Auftragserteilung wird der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung durch Limeberry / Trüffelschwein wirksam.
8. Sonstiges
Limeberry / Trüffelschwein ist berechtigt, die Veranstaltung auf Bild- und Tonträger jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des zu Grunde liegenden Auftrages bedürfen der Schriftform, die insbesondere zur Abbedingung des Formzwanges unerlässlich ist.
9.2 Den Verträgen von Limeberry / Trüffelschwein liegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Limeberry / Trüffelschwein zugrunde; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Limeberry / Trüfelschwein ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Durch den Geschäftsbedingungen zu Grunde liegenden Vertrag wird zwischen den Vertragsparteien kein Gesellschaftsverhältnis im Sinne der §§ 705 ff BGB begründet.
9.3 Sollte irgendeine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. An die Stelle des Nichtigen soll eine durchführbare, gültige, dem Sinn des Vertragswerkes entsprechende Bestimmung treten.
9.4 Es gilt das deutsche Recht mit Gerichtsstand Düsseldorf.
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